Allgemeine Geschäfts-bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Die nachfolgenden AGB haben Gültigkeit für alle unsere Angebote und Dienstleistungen und den damit verbundenen Verträgen zwischen der Isenberg GmbH und den entsprechenden Nutzern. Der Nutzer erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die (schriftliche oder mündliche) Buchung einer Schießbahn an.

1. Voraussetzung:

1.1. für die Abgabe eines scharfen Schusses aus einer Kurz- oder Langwaffe ist die Vollendung des 18. Lebensjahres und eine vorhandene Sachkundeprüfung oder die Begleitung einer qualifizierten und berechtigten Aufsichtsperson. Zum Schießen zugelassen sind nur Personen, denen der Umgang mit Waffen nicht gerichtlich untersagt ist.

1.2. Ausnahmen:

1.2.1. sind Personen in der Jungjägerausbildung, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten und des Ausbildungsleiters in schriftlicher form mit sich führen (§27 Abs. 5 Waffg).

1.3. Vereine, die im Rahmen einer Sportordnung Jungschützen trainieren, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist und eine zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen anwesend ist (§27 Abs. 3 Nr. 2 Waffg). 

 

1.4. Geschossen wird nach den Sportordnungen (entsprechend § 15 Abs. 7) der vom Bundesverwaltungsamt anerkannten Schießsportverbänden (§15 WaffG.)

 

2. Die Stände: 

 

2.1. Der Langwaffenstand (50/100m und ldf. Keiler) ist zugelassen für Einzelgeschosse bis zu einer maximalen Bewegungsenergie des Geschosses von 7000 Joule. 

 

2.2. Der 25m Stand ist zugelassen für Einzelgeschosse bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Geschosse von 5000 Joule.

  

2.2.1. Der Stand ist Mehrdistanz zugelassen. Eine Verkürzung des Abstandes zur Scheibe ist nur zugelassen durch die Änderung der Schützenposition auf der Bahn. Die Scheiben müssen auf ihren Positionen in der Geschossfangkammer verbleiben. Das Verkürzen der Bahn ist nur bei Buchung / Reservierung der gesamten 5 Bahnen garantiert.

 2.2.2. Das Schießen mit Langwaffen auf dem Stand bedarf der vorherigen Zustimmung des Betreibers

 2.3. Der Kipphasenstand darf nur mit Schrotpatronen bis Kal. 12/76 und 3,5mm beschossen werden

 2.4. Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern, Leuchtspur oder sonstiger pyrotechnischer Munition ist verboten.

 2.5. Die Verwendung von Vorderlader Waffen ist ebenfalls nicht zugelassen.

 2.6. Das kampfmäßige Schießen auf Schießstätten ist nicht zulässig. (§27 Abs. 7 Waffg)

3. Sicherheit / Verhalten auf dem Stand:

 

3.1. Es sind nur Schusswaffen und Munition zugelassen, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

 3.2. Etwaige Trageriemen (nicht Schießriemen) sind in der Schießanlage von den Waffen zu entfernen.

 3.3. Die Mündung ist auf den Schießpositionen immer in Richtung Kugelfang zu halten.

 3.4. Eine Waffe darf nur von dem sich auf der jeweiligen Schiessposition befindenden Schützen geladen bzw. schussfertig gemacht werden.

 3.5. Waffen sind mit Ausnahme der Schießposition stets entladen, mit geöffnetem Verschluss und der Mündung nach oben, Kurzwaffen mit der Mündung nach unten, zu transportieren. Anschlagübungen bzw. Zielübungen sind im Aufenthaltsraum oder hinter anderen Schützen nicht zugelassen. 

 3.6. In den Schießständen sind stets geeignete Gehörschutzmaßnahmen zu treffen.

 3.7. Den Weisungen der jeweiligen Standaufsicht ist in jedem Fall Folge zu leisten.

 3.8. Rauchen und offenes Feuer sind in der Schießanlage strengstens untersagt. 

 3.9. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, ist der Umgang mit Waffen untersagt

 3.10. Die Stände sind rechtzeitig zum Ende der bestellten Mietzeit aufgeräumt zu verlassen.

4. Schäden:

 

4.1. Jeder Schütze ist für seinen Schuss und sein Handeln selbst verantwortlich und haftet in vollem Umfang für daraus resultierende Schäden. Preise sind der jeweiligen aktuellen Preisliste zu entnehmen.

4.2. Die Isenberg GmbH als Betreiber des Schießstandes übernimmt in keinem Fall die Haftung für Schäden, welche von anderen Benutzern bzw. Besuchern der Anlage verursacht werden. Die Besucher des Schießstandes stellen die Betreiber von Schadensersatzansprüchen anderer Besucher der Anlage oder Dritter für vom Besucher verursachte Schäden frei. Die Betreiber des Schießstandes übernehmen keine Haftung für von den Besuchern mitgebrachten Schusswaffen, einschließlich etwaiger Optiken und dergleichen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden durch die Betreiber selbst bzw. deren Mitarbeiter oder Beauftragte schuldhaft verursacht wurden.

 4.3. Werden Schäden bei einem Gruppentraining verursacht, haften die Gruppenmitglieder gesamtschuldnerisch.

5. Reservierung / Buchung / Stornierung:

 

5.1. Für eine Buchung werden ihre persönlichen Daten erfasst (Name, Wohnort, Geburtsort und - Tag Telefonnummer).

 5.2. Der Mietvertrag kommt zustande mit der Buchung per Telefon oder persönlich am Stand und endet nach der vereinbarten Nutzung. Buchungen per E-Mail sind aufgrund der komplexen Terminplanung nicht möglich. Das vom Kunden gebuchte Zeitfenster gilt als verbindlich. Es wird das abgerechnet, was gebucht wurde. Bei Verspätung des Kunden können wir eine Verschiebung des Termins hinten aufgrund anderer Buchungen ggf. nicht gewährleisten. Das Nutzungsentgeld bzw. Preise sind der jeweiligen aktuellen Preisliste zu entnehmen.

 5.3. Sollten Buchungen weniger als 48 Stunden vor dem Buchungstermin storniert werden, werden die jeweiligen Buchungskosten entsprechend der gültigen Preisliste zu 100% in Rechnung gestellt. Wir behalten uns vor, weitere Buchungen erst nach Zahlung etwaiger offener Posten anzunehmen.

 5.4. Sollte eine Schießstandbuchung aus technischen Gründen oder aus Gründen höherer Gewalt nicht durchführbar sein, besteht seitens des jeweiligen Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz bzw. Kostenerstattung. 

 5.5. Eine gewerbliche Nutzung von gebuchten Bahnen ist ohne die Erlaubnis des Betreibers untersagt. 

 5.6. Der Nutzer darf die einzelnen Schießbahnen nicht untervermieten.

 5.7. Nur Schützen, die namentlich am Buchungstag in unseren Buchungssystem / Kassensystem erfasst sind, bekommen ihr Schießbuch gestempelt. Dies dient einem evtl. Abgleich von Anfragen der zuständigen Behörden.

 5.8. Die Mietzeiten betragen mindestens 30 Minuten oder ein Vielfaches davon. Der Mietpreis wird pro angefangene 30 Minuten und Person berechnet.

6. Datenschutz:

 

6.1. Das gesamte Betriebsgelände und die Innenräume der Isenberg GmbH werden lückenlos durch Videoaufzeichnungssysteme überwacht. Die Daten werden gespeichert. Die aufgezeichneten Videosequenzen dürfen generell zur Aufklärung bei vermuteten oder tatsächlichen Verstößen eingesehen werden, ohne dass der Betroffene schriftlich oder mündlich sein Einverständnis erteilen muss. 

 6.2. Bild- und Tonaufnahmen sind generell untersagt und bedürfen der vorherigen Zustimmung der jeweiligen Standaufsicht und allen Anwesenden Personen.

 6.3. Sofern ein Vertragsverhältnis begründet, inhaltlich ausgestaltet oder geändert werden soll, erheben und verwenden wir personenbezogene Daten ausschließlich zu diesem Zweck. Wir sind deshalb berechtigt, persönliche Daten unserer Nutzer zu speichern (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Beruf, Anschrift, Fernmeldeverbindungen), soweit dies für einen geordneten Geschäftsbetrieb und zur Kommunikation mit dem Kunden erforderlich ist. Wir sind bemüht, die personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu verarbeiten und zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind.

 6.4. Auf Anordnung der zuständigen Stellen dürfen wir aber im Einzelfall Auskunft über diese Bestandsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.

 6.5. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn der Betroffene seine Einwilligung zur Speicherung schriftlich widerruft, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.

 6.6. Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren.

7. Gutscheine:

 7.1. Der bei uns erworbene Gutschein garantiert die auf dem jeweiligen Gutschein enthaltenen Leistungsansprüche und ist bei seiner Einlösung vorzulegen.

 7.2. Der Gutschein gilt für die Ware im Ladenverkauf und den Schießstand. Seitens des Kunden besteht kein Anspruch auf Barauszahlung. 

7.3. Gutscheine können innerhalb der aufgedruckten Gültigkeitsdauer eingelöst werden.

 

8. Zuwiderhandlungen:

 

8.1. Die Standaufsichten sind verpflichtet die AGB und die Schießstandordnung durchzusetzen und sind berechtigt, Personen, die dem Regelungsinhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der aushängenden Schießstandordnung zuwiderhandeln, vom Schießbetrieb auszuschließen bzw. von der Anlage insgesamt zu verweisen und ein Hausverbot zu erteilen. Der Anspruch auf Entrichtung der vereinbarten Buchungsgebühren bleibt seitens der Isenberg GmbH als Betreiber unberührt.

 9. Salvatorische Klausel

 

9.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

 

10. Gerichtsstand:

10.1. Der Gerichtsstand ist für beide Parteien Hattingen.